Vor einer Heimaufnahme ergeben sich bei Ihnen viele Fragen. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Sie können sich jederzeit unverbindlich im Alten- und Pflegeheim St. Josef anmelden. Bitte senden Sie uns dazu den ausgefüllten Anmeldebogen zu. Des Weiteren benötigen wir das ärztliche Zeugnis, das entweder vom zuständigen Hausarzt oder bei aktuellem Krankenhausaufenthalt, vom behandelnden Arzt auszufüllen ist und kurz vor der Aufnahme eingereicht werden muss. Diese Dokumente stehen für Sie im Bereich „Unterlagen für die Anmeldung“ zum download oder selbst ausdrucken bereit.
Die Zimmer unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind neben einem barrierefreiem Badezimmer mit ebenerdiger Dusche, mit einem modernen Pflegebett, einem Kleiderschrank, einem Nachtschrank sowie einem Tisch mit zwei Stühlen ausgestattet.
Alle Zimmer verfügen selbstverständlich über einen Telefonanschluss, WLAN und einem Satelliten-TV Anschluss. Die Doppelzimmer sind zusätzlich alle bereits mit TV-Geräten ausgestattet.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss durch die Versicherten ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf einen Pflegegrad, eine Heimunterbringung oder Höherstufung vom Pflegebedürftigen selbst bzw. seinem Bevollmächtigten oder Betreuer unterschrieben werden muss. Es ist daher ratsam noch bevor die Pflegebedürftigkeit weiter fortschreitet, gemeinsam mit Ihrem Angehörigen rechtzeitig die Vorsorge in Form einer Vollmacht zu klären. Evtl. sollten Sie auch über eine Patientenverfügung nachdenken. Für eine Aufnahme in einer Einrichtung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Bewilligte Leistungen werden bei gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohnern direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Der verbleibende Eigenanteil wird der Bewohnerin bzw. dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Da sich die Beihilfestelle ergänzend an den Heimkosten beteiligt, erhalten Beihilfeberechtigte von der Pflegeversicherung nur 30% oder 50% des Betrages (je nach Vertrag). Da wir in diesem Fall keine Möglichkeit haben, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, erhalten sie eine Rechnung über die kompletten Heimkosten.
Die Abrechnung erfolgt rückwirkend zum Monatsanfang des Folgemonats. Auf Wunsch können die Rechnungsbeträge per Lastschrift vom Konto eingezogen werden.
Wenn Einkünfte und Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, muss beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden. Als Vermögen wird u.a. angerechnet: Guthaben auf dem Girokonto, Bar- und Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Haus- und Grundbesitz, Wohnrecht, PKW, der Rückkaufswert von Lebens- oder kapitalbildenden Sterbeversicherungen. Die Vermögensfreigrenze beträgt aktuell 5.000,- €. Pflegewohngeld kann beantragt werden, wenn das Vermögen unter 10.000,-€ liegt. Bitte informieren Sie sich bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, da zusätzlich zur gesetzlichen Vermögensfreigrenze eine Bestattungsvorsorge anerkannt wird.
Renten müssen zur Deckung der Heimkosten an die Einrichtung übergeleitet werden.
Seit dem 01.01.2020 werden unterhaltspflichtige Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000,- € für die Heimkosten der Eltern herangezogen.
Wir sind bei der Besorgung persönlicher Pflege- und Hygieneartikel sowie Bekleidung auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Mit einer Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie von uns erhalten, und dem Personalausweis Ihres Angehörigen müssen Sie bitte einen Termin für eine Ummeldung beim Bürgercenter der Stadt Gelsenkirchen vereinbaren.