Die Pflege und Betreuung unserer Bewohner orientiert sich neben den festgelegten Qualitätszielen und Leitsätzen an einem christlichen und ganzheitlichen Menschenbild. Dabei stehen die Aktivierung körperlicher und geistiger Ressourcen sowie die Orientierung an den wesentlichen und individuellen Bedürfnissen der Bewohner im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Die Betreuung Sterbender, mit großen psychischen Belastungen für alle Beteiligten, ist ebenso Herausforderung und Aufgabe unserer Mitarbeiter. Bei der täglichen Betreuung und Pflege der älteren Menschen sind unsere Tätigkeiten angelehnt an die 13 AEDL`s (Aktivitäten und Bedürfnisse des Lebens), die im Pflegemodell von M. Krohwinkel wieder zu finden sind.

Dabei werden besonders Existenz gefährdende Erfahrungen (z.B. Sorge, Angst, Trennung, Schmerzen) und Existenz fördernde Erfahrungen (z.B. Freude, Vertrauen, Unabhängigkeit, Wohlbefinden) mit in unsere Dienste einbezogen.

Durch das Rahmenkonzept zur Betreuung und Pflege dementiell veränderter Menschen, wollen wir mit unseren Bewohnern auch neue Wege gehen (z.B. durch Milieugestaltung „die gute Stube“). Stetigkeit und Nähe von vertrauten Personen, sollen Sicherheit und das Gefühl der Zugehörigkeit vermitteln.  Allen Betreuungs- und Pflegekräften, die ihre intuitiven Fähigkeiten, sowie ihr Fachwissen, in dieses Konzept einbringen, werden von uns wertgeschätzt, weil erst sie unser Versprechen an diese Menschen möglich machen.

Unser Handeln richtet sich zudem nach den Vorgaben des „Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen“ (Wohn- und Teilhabegesetzes NRW - WTG NRW). „Dieses Gesetz hat den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Betreuungs­einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und ihre Rechte zu sichern. Es soll die Transparenz über das Wohnen, die Abläufe und Angebote in Betreuungs­einrichtungen fördern, das selbstbestimmte Leben der Bewohner und deren Mitwirkung und Mitbestimmung in der Betreuungs­einrichtung unterstützen und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Die zuständigen Behörden sollen sich bei der Anwendung von Rechtsvorschriften von der Lebenswirklichkeit älterer Menschen, pflegebedürftiger volljähriger Menschen und volljähriger Menschen mit Behinderung leiten lassen.

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